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Tagesordnung:
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1: Begrüßung und Wahl eines Protokollführers;
2: Feststellung der Beschlussfähigkeit;
3: Berichte des Vorstandes und der Fachsportabteilungen;
4: Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht;
5: Aussprache zu den Berichten;
6: Entlastungen;
7: Wahl eines Kassenprüfers bzw. eines stellvertr. Kassenprüfers;
8: Anträge und Anfragen;
Hinweise zur SGM-Satzung:
- 13 Abs. 5: Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig
- 13 Abs. 10: Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.
- 13 Abs. 11: Alle Mitglieder des Vereins können bis zum 31.01. eines Jahres Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einreichen.
Anmerkung: Soweit bei Wahlen Personen nur in der männlichen Form
benannt sind, ist immer auch die weibliche Form gemeint.
An diesem Tag finden ab 19.00 Uhr keine Übungsstunden statt.
Der Vorstand ist das gesamte Jahr für die Mitglieder da. Wir würden uns sehr freuen,
wenn Sie an diesem Abend zwei Stunden Zeit hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Sportgemeinschaft Monheim 1894/1968 e.V.
Thomas Heckrath Michael Pußar
-1. Vorsitzender- -1. stellvertr. Vorsitzender-